Transparenz schafft Vertrauen:
Unsere Vergütungsstruktur
Ihre Gesundheit verdient Qualität und Zeit. Hier erfahren Sie alles über unsere Abrechnungsmodelle für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.
Unsere Preisphilosophie: Qualität vor Zeitdruck
Im Gegensatz zu ärztlichen Leistungen gibt es für Heilmittel keine gesetzliche Gebührenordnung. Wir orientieren uns daher an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Viele Patienten erleben einen Teufelskreis aus Spritzen, Massagen oder manuellem „Einrenken“. Das Problem: Diese Behandlungen setzen meist an der hinteren Nackenmuskulatur an.
- Der Standard: Viele Praxen rechnen nur das gesetzliche Mindestmaß von 15 Minuten ab.
- Unser Anspruch: In 15 Minuten ist keine adäquate Therapie möglich. Wir empfehlen grundsätzlich 30 oder 60 Minuten pro Termin, um nachhaltige Erfolge zu erzielen.
- Faire Kalkulation: Unsere Preise sind betriebswirtschaftlich kalkuliert, um Ihnen hochqualifizierte Therapeuten und moderne Ausstattung zu garantieren.
Abrechnungsmodelle & Kombinationen
Wir bemühen uns, für Sie nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBvH) abzurechnen. Um die Beihilfefähigkeit zu erhalten und dennoch die nötige Therapiezeit zu sichern, nutzen wir intelligente Kombinationen:
- 30 Minuten Therapie: Manuelle Therapie (15 Min.) + Krankengymnastik (15 Min.)
- 60 Minuten Therapie: Manuelle Therapie (15 Min.) + KG (15 Min.) + KGG (30 Min.)
- 60 Minuten Premium: Unsere „Chefbehandlung“ (MT + KG + Massage + KGG + Naturfango)
Wichtiger Hinweis zur Lymphdrainage: Diese Leistung ist zeitlich starr vorgegeben. Um hier kostendeckend zu arbeiten, berechnen wir den 1,4-fachen GKV-Satz. Unser Tipp: Lassen Sie sich zusätzlich eine Massage verordnen, um wieder in den BBvH-Rahmen zu gelangen.
Infos für Beihilfeberechtigte
Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBvH) abrechnen.
- Je nach Beihilfestelle (Bund, Land, Kommune) können die Erstattungen variieren.
- Eigenbeteiligung ist politisch gewollt: Das Bundesinnenministerium betont, dass die Beihilfe lediglich eine „Ergänzung der Eigenvorsorge“ ist. Eine Differenz zwischen Beihilfesatz und tatsächlichen Kosten ist somit – ähnlich wie die Zuzahlung in der gesetzlichen Versicherung – vorgesehen.
Schwierigkeiten mit der PKV? Das sollten Sie wissen!
Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn Ihre Versicherung behauptet, unsere Preise seien „unangemessen“.
- Freie Therapeutenwahl: Sie haben das Recht, Ihre Praxis selbst zu wählen. Die PKV darf Sie nicht an „günstigere“ Anbieter verweisen.
- Kein Kürzungsrecht: Einseitige Kürzungen durch Versicherungen sind oft unrechtmäßig. Der Gesetzgeber billigt Therapeuten einen Multiplikator zwischen 1,4 und 2,3 zu – wir liegen meist deutlich darunter.
- Erstattungssache: Ihr Vertrag mit der Versicherung regelt die Erstattung, nicht unsere erbrachte Leistung.
Was tun bei Kürzungen?
Widerspruch einlegen:
Kontaktieren Sie Ihren Sachbearbeiter.
Musterbriefe nutzen:
Unter www.privatpreise.de finden Sie hilfreiche Vorlagen.
Rechtssicherheit:
In den meisten Fällen lenken Versicherungen ein, wenn man auf die aktuelle Rechtslage verweist.
Unsere Preise im Überblick
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